19:06 Uhr – Ja, ich habe recherchiert. Das Wort „Betretungsverbot“ scheint im Juristendeutsch tatsächlich geläufig zu sein. Nichts desto trotz: Ob man das am Freibad am Bucher Stausee so beschildern muss, ist fraglich. Aber stark.

20150703_183453

Veröffentlicht von

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.